Informationen zum Urheberrechtsschutz

Für einen erfolgversprechenden und abwechslungsreichen Musikunterricht benötigt man neben einem guten Instrument und einem fachlich qualifizierten und motivierenden Lehrer natürlich auch Notenmaterial. Praktisch alle Notenausgaben sind in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Daher ist es gesetzlich verboten, diese Noten einfach zu fotokopieren.

In unserer Schulordnung steht im §7.4: „Das Kopieren von Noten sowie das Spielen aus kopierten Noten ist nach §53 Abs. 4 Urheberschutzgesetz (UrhG) verboten“. Dieses Verbot gilt übrigens auch für andere staatliche oder private Musikschulen.

Auch an unserer Musikschule ist das Kopieren von Unterrichtsmaterial immer wieder Thema. Daher möchten wir nochmal ins Bewusstsein rufen, dass sich unsere Lehrer strafbar machen würden, sollten sie das Kopierverbot missachten.

Es gibt eine große Auswahl an Instrumentalschulen und Standardwerken, mit denen über Monate gearbeitet werden kann. Mit Stolz nimmt man ein erarbeitetes Heft gern wieder in die Hand, fotokopierte Blätter landen häufig irgendwann im Müll. Zudem ist das Hantieren mit einzelnen Zetteln äußerst unschön und verhindert, dass ihr Kind den Wert der Musik, der Ausgabe und der damit verbundenen Arbeit schätzen lernt. Notenausgaben bleiben das ganze Leben!

Ensemblenoten werden in der Regel von der Musikschule angeschafft und den Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Diese müssen natürlich sorgsam behandelt werden, damit sie viele Jahre benutzt werden können.

Wir wünschen uns, dass sich unsere Schüler im Laufe der Zeit eine eigene Sammlung von hochwertigen Noten zulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Lehrkräfte, die Schulleitung oder unser Sekretariat.