Schulordnung der Musikschule Baunatal e.V.

§1 Aufgabe

Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Freude am Musizieren zu wecken, Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern sowie befähigte Musikschüler auf ein Berufsstudium vorzubereiten.

§2 Aufbau

2.1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Bereichen:

  • Elementare Musikpädagogik (EMP)
  • Instrumental- und Vokalausbildung
  • Vorberufliche Fachausbildung, Studienvorbereitung

2.2. Die Mitwirkung an einem oder mehreren Ensembles ist Bestandteil des Unterrichtsangebots der Musikschule.

2.3. Es gilt der Strukturplan des Verbands deutscher Musikschulen (VdM).

§3 Schuljahr

3.1. Das Schuljahr der Musikschule beginnt jeweils am 1. September.

3.2. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Kassel gilt auch für die Musikschule.

§4 Aufnahme und Abmeldung

4.1. Anmeldung und Kündigung bedürfen der schriftlichen Form und sind an die Verwaltung zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgen Anmeldung und Kündigung durch die gesetzlichen Vertreter.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

4.2. Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind auch während des Schuljahres möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.

4.3. Kündigungen sind grundsätzlich nur zum 31. August oder zum 28. Februar möglich. Sie müssen der Musikschule 3 Kalendermonate vorher schriftlich zugegangen sein. In begründeten Fällen kann die Leitung der Musikschule außerordentliche Kündigungen zulassen.

§5 Unterrichtserteilung

5.1. Der Unterricht findet an mehreren Unterrichtsstätten statt. Die Musikschule entscheidet über die jeweilige Unterrichtsstätte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtsstätte besteht nicht.

5.2. Die Unterrichtsdauer beträgt in der Regel 60 Minuten.

Für den Einzelunterricht und im Elementarbereich gelten die näheren Bestimmungen der jeweils gültigen Entgeltordnung.

5.3. Die Schüler/innen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen, über diesen entscheidet die Schulleitung.

5.4. Öffentliches Auftreten der Schüler und Meldungen zu Wettbewerben

sowie Prüfungen in den von der Musikschule erteilten Fächern bedürfen der Genehmigung der Lehrkraft bzw. der Schulleitung.

5.5. Schüler, die mit ernsthafter Erkrankung zum Unterricht erscheinen, können zum Schutz vor Ansteckung vom Unterricht ausgeschlossen werden.

§6 Unterrichtsinhalte

Grundlage des Unterrichts sind die Lehrpläne des VdM.

Darüber hinaus entscheidet die jeweilige Lehrkraft über die Unterrichtsinhalte.

§7 Unterrichtsanforderungen

7.1. Die Schüler der Musikschule sollten bemüht sein, die Anforderungen des Unterrichts zu erfüllen.

7.2. Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Schüler durch die Schulleitung einer anderen Lerngruppe zugeteilt werden. In besonderen Fällen ist der Ausschluss vom Unterricht möglich.

7.3. Im Laufe eines jeden Schuljahres sollen Schüler/innen an mindestens einem öffentlichen Vorspiel teilnehmen.

7.4. Das Kopieren von Noten sowie das Spielen aus kopierten Noten ist verboten.

§8 Instrumente

8.1. Für den Instrumentalunterricht benötigt jeder Schüler ein Instrument.

Unterrichtsanfänger können im Rahmen der Bestände Streich-, Holzblas- und Blechblasinstrumente gegen ein Entgelt von der Musikschule Baunatal e.V. ausleihen.

Grundsätzlich sollte der Schüler ein eigenes Instrument besitzen; bei der Anschaffung berät die Musikschule.

8.2. Die Leihzeit beträgt in der Regel ein Jahr. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Musikschule vor, die Leihgebühr zu erhöhen bzw. das Instrument zurückzufordern.

8.3. Instrument und Zubehör sind auf Kosten des Entleihers bzw. seines gesetzlichen Vertreters instand zu halten. Über Einzelheiten der Pflege hat sich der Teilnehmer bei der Lehrkraft zu unterrichten. Mit Reparaturen dürfen nur von der Musikschule Baunatal e.V. benannte Firmen beauftragt werden.

8.4. Die Instrumente sind über die Musikschule Baunatal e.V. versichert. Die Versicherung tritt jedoch nicht bei mutwilliger Beschädigung oder mutwilligem Verlust ein. In diesem Fall haften die Entleiher bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.

8.5. Instrument und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

8.6. Im Schadensfall ist vom Entleiher eine Selbstbeteiligung zu leisten (Näheres siehe Leihschein).

§9 Ergänzungsfächer

9.1. Alle Instrumentalschüler der Musikschule Baunatal e.V. sollen an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

9.2. Die Einteilung zum Ergänzungsfach nimmt unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands und des Interesses des Schülers der Hauptfachlehrer vor.

§10 Probezeit

Auf eine Probezeit wird verzichtet.

§11 Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt am 01. September 2012 in Kraft.

Gez.:

Hans-Georg Egelkamp

1. Vorsitzender

Gez.:

Joachim Arndt

Schulleiter

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