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Entgeltordnung der Musikschule Baunatal e.V., gültig ab dem 01.09.2010

Die aktuelle Entgeltordnung können Sie als PDF-Datei downloaden:

§ 1 Entgeltpflicht

1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach dem Entgelttarif erhoben.

2. Für Kurse und Ergänzungsfächer, z.B. Sing- und Instrumentalgruppen, Ensembles, Kammermusik werden keine Entgelte erhoben, wenn Hauptfachunterricht erteilt wird.
Andernfalls wird ein monatliches Entgelt von € 15.— (bzw. von € 3.— für die Kinderchöre) erhoben, Ermäßigung nur auf Antrag.

§ 2 Entgeltschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

§ 3 Fälligkeit

Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und beziehen sich auf eine Anzahl von 38 Unterrichtsstunden im Schuljahr – analog zu den allgemeinbildenden Schulen. Das Einzelstundenentgelt wird pauschaliert und in gleichbleibenden Monatsbeiträgen – monatlich im voraus erhoben; nach Möglichkeit mit Bankeinzugsverfahren. Ist die Gesamtunterrichtsdauer einer Schülerin/eines Schülers kürzer als ein Schuljahr, wird beim Ausscheiden anhand einer Einzelstundenberechnung überprüft, ob das gezahlte Monatsentgelt den angebotenen Stunden entspricht. Eventuell zuviel gezahlte Entgelte werden auf Antrag erstattet.

§ 4 Unterricht und Entgelte

  Unterrichtszeit pro Woche in Min.Jahresentgelt in €Einzelstundensatz 38 x im Jahr €Monatsentgelt 12 x im Jahr €
1Musikwiege60348,—9,1629,—
 ab 4 Mon. bis 18 Mon. mit erwachs. Partner, 10 Paare    
2Musikgarten45348,—9,1629,—
 ab 1 ½ -4 J. mit erwachs Partner, 10 Paare    
3Musikalische Früherziehung60348,—9,1629,—
 8-12 Kinder, ab 4 Jahre, 2 Jahre    
4Musikalische Grundausbildung60348,—9,1629,—
 8-12 Kinder, ab 6 Jahre, 1 Jahr    
5Tanz60348,—9,1629,—
 8-12 Kinder, ab 5 Jahre    
6Orientierungsjahr incl. Leihinstrument45552,—14,5346,—
 3-4 Kinder, ab 6 Jahre, 1 Jahr    
7Grundausbildung Blockflöte60444,—11,6837,—
 5-7 Schüler/innen, 2 Jahre    
8Gruppenunterricht mit Ensemblestunde60552,—14,5346,—
 3-4 Schüler/innen    
9Kombiunterricht mit Ensemblestunde60894,—23,5374,50
 2 Schüler/innen    
10Kombiunterricht mit Ensemblestunde90894,—23,5374,50
 3 Schüler/innen    
11Einzelunterricht mit Ensemblestunde30894,—23,5374,50
 nur nach Absprache    
12Einzelunterricht mit Ensemblestunde451.224,—32.21102,—
 nur nach Absprache    
13Malschule90348,—9,1629,—
 bis 12 Schüler/innen, ab 6 Jahre    

§ 5 Erwachsenenzuschlag

Für den Unterricht Erwachsener, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, wird ein Zuschlag von 3,— € für den Gruppenunterricht ab 5 Schülern, von 5,— € für den Gruppenunterricht mit 3-4 Schülern, von 7,— € für den Einzelunterricht 30 Minuten und den Kombiunterricht und von 10 € für den Einzelunterricht 45 Minuten erhoben.

§ 6 Sonderregelungen, nur für bestehende Gruppen

  Unterrichts- zeit pro Woche in Min.Jahresentgelt €Einzelstunden- satz 38 x im Jahr €Monatsent- gelt 12 x im Jahr €
1Partnerunterricht mit Ensemblestunde45720,—18,9560,—
 2 Schüler/innen, nur bei Reduktion einer 3-er-Gruppe – wenn keine neue Gruppenzusammenstellung möglich ist, bis zum Schulhalbjahresende.    
2MFE- oder MGA-Gruppen45348,—9,1629,—
 mit weniger als 8 Kindern. Nur bei Reduktion von MFE- oder MGA-Gruppen,wenn keine neue Gruppenzusammenstellung möglich ist.    
3Gruppenunterricht mit Ensemblestunde45552,—14,5346,—
 3-4 Schüler/innen, nur für Kinder bis 8 Jahre.    

§ 7 Ermäßigung

Eine Ermäßigung der Entgelte kann gewährt werden als:

  • 1) Geschwisterermäßigung
  • 2) Mehrfächer-Ermäßigung
  • 3) Ermäßigung aus sozialen Gründen
  • zu 1) Geschwisterermäßigung gilt für den Kombi- und Einzelunterricht. Erhalten mehrere Kinder einer Familie eine der o.a. Unterrichtsarten, wird folgende Ermäßigung gewährt:
    Kombi- oder Einzelunterricht: für jedes Kind € 5,— Ermäßigung.
  • zu 2) Mehrfächer-Ermäßigung: Bei Einzel- oder Kombiunterricht in mehreren Fächern wird für jedes Fach eine Ermäßigung analog zur Geschwisterermäßigung gewährt.
  • zu 3) Ermäßigung aus sozialen Gründen: Diese kann auf Antrag gewährt werden. Nähere Auskünfte erteilt hierzu auf Wunsch die Geschäftsstelle der Musikschule.

§ 8 Leihgebühren für Musikinstrumente

Für die Überlassung von Musikinstrumenten an Schüler/innen der Musikschule Baunatal sind je nach Instrument entweder € 5,— oder € 10,— Leihgebühr pro Monat zu zahlen. In besonderen Fällen kann die Gebühr erlassen werden. Die Leihfrist wird im Normalfall auf ½ Jahr festgesetzt. Sie kann in begründeten Fällen verlängert werden.

§ 9 Anspruch auf Unterricht

1. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Baunatal gilt auch für die Musikschule. Am letzten Schultag wird der Unterricht vollständig angeboten.

2. Bei Unterrichtsausfall, der durch die Musikschule zu verantworten ist, wird diese nach Möglichkeit für einen Vertretungsunterricht Sorge tragen. Wenn seitens der Musikschule eine Verschiebung des Unterrichts stattfinden muss, ist die Musikschule verpflichtet, einmalig einen Ersatztermin anzubieten.

3. Für Unterrichtsausfall, der durch den Schüler oder Erziehungsberechtigten verursacht wird, kann auf Antrag in Härtefällen Ersatz gewährt werden.

§ 10 Unterrichtskündigung

Kündigungen sind grundsätzlich nur zum Ende des Musikschulhalbjahres möglich, d.h. zum 31.08. oder zum 28.02. jeden Jahres. Sie müssen der Musikschule 3 Kalendermonate vorher schriftlich vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels. In begründeten Einzelfällen kann die Leitung der Musikschule außerordentliche Kündigungen zulassen.

Diese Entgeltordnung tritt gemäß Vorstandsbeschluß vom 01.03.2010 am 01.09.2010 in Kraft.

Hans-Georg Egelkamp
(1. Vorsitzender)

Karin Kostka
(Schatzmeisterin)

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