Entgeltordnung der Musikschule Baunatal e.V., gültig ab dem 01.09.2012

§1 Entgeltpflicht

1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Entgelte nach dem Entgelttarif erhoben.

2. Für Kurse und Ergänzungsfächer, z.B. Sing- und Instrumentalgruppen, Ensembles, Kammermusik werden keine Entgelte erhoben, wenn Hauptfachunterricht erteilt wird.

Andernfalls wird ein monatliches Entgelt von 15,– € (bzw. von 3,– € für die Kinderchöre) erhoben, Ermäßigung nur auf Antrag.

§2 Entgeltschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

Bei Nichtzahlung erlischt der Anspruch auf Unterricht.

§3 Fälligkeit

Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und beziehen sich auf eine Anzahl von 38 Unterrichtsstunden im Schuljahr – analog zu den allgemeinbildenden Schulen. Das Einzelstundenentgelt wird pauschaliert und in gleichbleibenden Monatsbeiträgen – monatlich im voraus erhoben; nach Möglichkeit mit Bankeinzugsverfahren. Ist die Gesamtunterrichtsdauer einer Schülerin/eines Schülers kürzer als ein Schuljahr, wird beim Ausscheiden anhand einer Einzelstundenberechnung überprüft, ob das gezahlte Monatsentgelt den angebotenen Stunden entspricht. Eventuell zuviel gezahlte Entgelte werden auf Antrag erstattet.

§4 Unterricht und Entgelte

Min.Unterrichts- zeit/Woche Jahres- entg. € Einzelstdsatz 38 x im J. € Monatsentg. 12 x im J. €
1.

Musikwiege

ab 4 Mon. bis 18 Mon. mit erwachs. Partner, ab 6 Paare
60 360,– 9,47 30,–
2.

Musikgarten

ab 1 ½ -4 J. mit erwachs. Partner, ab 6 Paare
60 360,– 9,47 30,–
3.

Musik. Früherziehung

ab 8 Kinder, ab 4 J., 2 Jahre
60 360,– 9,47 30,–
4.

Musik. Grundausbildung

ab 8 Kinder, ab 6 J., 1 Jahr
60 360,– 9,47 30,–
5.

Tanz

ab 8 Kinder, ab 5 J.
60 360,– 9,47 30,–
6.

Orientierungsjahr, incl. Leihinstrument

3-4 Kinder, ab 6 J., 1 Jahr
45 570,– 15,00 47,50
7.

Grundausbildung Blockflöte

5 -7 Schüler/innen, 2 Jahre
60 462,– 12,16 38,50
8.

Gruppenunterricht mit Ensemblestunde

3-4 Schüler/innen
60 570,– 15,00 47,50
9.

Kombiunterricht mit Ensemblestunde

2 Schüler/innen
60 918,– 24,16 76,50
10.

Kombiunterricht mit Ensemblestunde

3 Schüler/innen
90 918,– 24,16 76,50
11.

Einzelunterricht mit Ensemblestunde

Nur nach Absprache
30 918,– 24,16 76,50
12.

Einzelunterricht mit Ensemblestunde

Nur nach Absprache
45 1.272,– 33,47 106,–
13.

Malschule

bis 12 Schüler/innen, ab 6 J.
90 360,– 9,47 30,–

§5 Erwachsenenzuschlag

Für den Unterricht Erwachsener, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, wird ein Zuschlag von 3,– € für den Gruppenunterricht ab 5 Schülern, von 5,– € für den Gruppenunterricht mit 3-4 Schülern, von 7,– € für den Einzelunterricht 30 Minuten und den Kombiunterricht und von 10 € für den Einzelunterricht 45 Minuten erhoben.

§6 Sonderregelungen, nur für bestehende Gruppen

Min.Unterrichts- zeit/Woche Jahres- entg. € Einzelstdsatz 38 x im J. € Monatsentg. 12 x im J. €
1.

Partnerunterricht mit Ensemblestunde

2 Schüler/innen, nur bei Reduktion einer 3-er-Gruppe wenn keine neue Gruppenzusammenstellung möglich ist, bis zum Schulhalbjahresende.
45 744,– 19,58 62,–
2.

MFE- oder MGA-Gruppen

Mit weniger als 8 Kindern Nur bei Reduktion von MFE- oder MGA-Gruppen, wenn keine neue Gruppenzusammenstellung möglich ist.
45 360,– 9,47 30,–
3.

Gruppenunterricht mit Ensemblestunde

3-4 Schüler/innen, nur für Kinder bis 8 Jahre.
45 570,– 15,00 47,50

§7 Ermäßigung

Eine Ermäßigung der Entgelte kann gewährt werden als:

  • 1) Geschwisterermäßigung
  • 2) Mehrfächer-Ermäßigung
  • 3) Ermäßigung aus sozialen Gründen

zu 1) Geschwisterermäßigung:

Geschwisterermäßigung gilt für den Kombi- und Einzelunterricht. Erhalten mehrere Kinder einer Familie eine der o.a. Unterrichtsarten, wird folgende Ermäßigung gewährt:

  • Kombi- oder Einzelunterricht: Für jedes Kind 5,– € Ermäßigung

zu 2) Mehrfächer-Ermäßigung:

Bei Einzel- oder Kombiunterricht in mehreren Fächern wird für jedes Fach eine Ermäßigung analog zur Geschwisterermäßigung gewährt.

zu 3) Ermäßigung aus sozialen Gründen:

Diese kann auf Antrag gewährt werden. Nähere Auskünfte erteilt hierzu auf Wunsch die Geschäftsstelle der Musikschule.

§8 Leihgebühren für Musikinstrumente

Für die Überlassung von Musikinstrumenten an Schüler/innen der Musikschule Baunatal sind je nach Instrument entweder 5,– € oder 10,– € Leihgebühr pro Monat zu zahlen. Im Schadensfall ist vom Entleiher eine Selbstbeteiligung von 50,– € zu leisten (weitere Informationen sind dem Leihschein zu entnehmen). In besonderen Fällen kann die Gebühr erlassen werden. Die Leihfrist wird im Normalfall auf ein Jahr festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Musikschule vor, die Leihgebühr zu erhöhen bzw. das Instrument zurückzufordern.

§9 Anspruch auf Unterricht

1. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Baunatal gilt auch für die Musikschule. Am letzten Schultag wird der Unterricht vollständig angeboten.

2. Bei Unterrichtsausfall, der durch die Musikschule zu verantworten ist, wird diese nach Möglichkeit für einen Vertretungsunterricht Sorge tragen. Wenn seitens der Musikschule eine Verschiebung des Unterrichts stattfinden muss, ist die Musikschule verpflichtet, einmalig einen Ersatztermin anzubieten.

3. Für Unterrichtsausfall, der durch den Schüler oder Erziehungsberechtigten verursacht wird, kann auf Antrag in Härtefällen Ersatz gewährt werden.

§10 Unterrichtskündigung

Kündigungen sind grundsätzlich nur zum Ende des Musikschulhalbjahres möglich, d.h. zum 31.08. oder zum 28.02. jeden Jahres. Sie müssen der Musikschule 3 Kalendermonate vorher schriftlich vorliegen. Es gilt das Datum des Poststempels. In begründeten Einzelfällen kann die Leitung der Musikschule außerordentliche Kündigungen zulassen.

Diese Entgeltordnung tritt gemäß Vorstandsbeschluss vom 23.04.2012 am 01.09.2012 in Kraft.

Gez.:

Hans-Georg Egelkamp

1. Vorsitzender

Gez.:

Karin Kostka

Schatzmeisterin

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